Infrastrukturbenützungsentgelt 2011-2017 der WESTbahn darf keine Fixkosten enthalten

[Presseaussendung]
von AIM

Ein Rückzahlungsbedarf durch die ÖBB-Infrastruktur AG an die WESTbahn von bis zu 50 Mio. EUR für die Fahrplanjahre 2012 bis einschließlich 2017 kann dadurch als plausibel angenommen werden. Da die überhöhte Verrechnung jedoch nicht nur