Finanzierung von Infrastruktur ist (k)eine Einbahnstraße – Die Güterbahnen
[Presseaussendung, Informationsverbund]
      
          
         von 
        
      
    Art. 87e regelt eine grundgesetzliche Verpflichtung des Bundes für seine Schieneninfrastruktur. Genauer: Der Bund muss gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Sch...
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